Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hatte gefordert, dass Aufsichtsratswahlen nicht per se nichtig sein sollen, wenn sie nicht der Quotenvorgabe entsprechen. Stattdessen sollen sie solange gültig bleiben, bis von einem Gericht die Nichtigkeit festgestellt wurde. Außerdem solle die Anfechtungsmöglichkeit nach Auffassung der Regierungskommission auf der materiellen Seite von eng gefassten Ausnahme- oder Härtefallregelungen zur Quotenregelung begleitet werden.
Verstoß gegen Frauenquote: Keine automatische Nichtigkeit der Beschlüsse
Durch die von der Regierungskommission vorgeschlagene Gesetzesanpassung sollen auch die Beschlüsse des gewählten Aufsichtsrats nach einer gerichtlich festgestellten Nichtigkeit wirksam bleiben. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung hätte eine automatische Nichtigkeit von Wahlen zur Folge, die nicht den Quotenzielen genügen. Nach Einschätzung der Kommission seien nicht nur Aufsichtsratswahlen, die nicht der Quotenvorgabe entsprächen, nichtig. Auch der Wahlvorschlag selbst sei nichtig - ohne dass es dazu einer gerichtlichen Feststellung bedürfe.
FEA: „Frauenquote ist nicht erforderlich“
„Eine solche Härte ist vor allem dann nicht akzeptabel, wenn sich Unternehmen intensiv darum bemüht haben, die Quote zu erfüllen und dies nachweisen können. Im Mittelpunkt muss letztlich die Frage stehen, ob ein Aufsichtsratskandidat oder eine Aufsichtsratskandidatin dem Zielprofil entspricht“, so Klaus Grimberg, Präsident der Financial Experts Association. Der Anteil qualifizierter Frauen in Aufsichtsräten steige bereits seit Jahren aufgrund der Kompetenz der Frauen. Eine Quote sei dafür nicht erforderlich. „Wenn sich die Bundesregierung dennoch für eine gesetzliche Quote entscheidet, muss sie zumindest praxistauglich und verfassungsrechtlich unbedenklich sein“, so Grimberg.
Weitergehende Informationen zum Thema Board Gender Diversity bzw. Frauenquote liefert die Anfang Dezember erscheinende Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG-Heft 06/2014). Darin geht es um die Frage, inwieweit mit höheren Frauenanteilen Performancewirkungen erzielbar sind. Zudem werden die Eckpunkte des Gesetzentwurfs vorgestellt und mit internationalen Erfahrungen (insbesondere in Norwegen, Schweden, Dänemark) abgeglichen
Unklare Position der Regierungskoalition: Volker Kauder gegen die Quote?
Unterdessen stößt die Frauenquote in der CDU offenbar auf größeren Widerstand. Der Unions-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder soll sich Presseberichten zufolge jetzt gegen die 30-Prozent-Quote für Frauen in den Aufsichtsräten der 108 größten Unternehmen ausgesprochen haben.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern,
eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 13:00 Uhr am 17.11.2014
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