Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellte Studie zur "Berücksichtigung von KMU-Belangen in der Gesetzesfolgenabschätzung" ist kürzlich veröffentlicht worden. Darin wird die Betroffenheit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch rechtliche Regelungen umfassend ausgewertet.
Im Ergebnis wird festgestellt, dass KMU häufiger Beratungsleistungen zukaufen müssen, weil ihnen Spezialwissen und Routine fehlen. Ferner werden die KMU mit aus gesetzlichen Vorgaben resultierenden einmaligen Ausgaben und Investitionen stark belastet. Daher stellt die Studie einen standardisierten und praxisnahen Leitfaden zur Verfügung, der ein neuartiges, leicht handhabbares Verfahren zur Berücksichtigung von KMU-Belangen bei künftigen Rechtsetzungsverfahren des Bundes beinhaltet, und zwar bereits ab der Entwurfsphase.
Aus dem BMWi heißt es dazu: "Viele der über drei Millionen kleinen und mittleren Unternehmen können sich im Gegensatz zu Konzernen und Großunternehmen häufig keine eigenen Rechtsabteilungen oder spezialisierten Kanzleien leisten. Sie tun sich deshalb mit komplizierten und umfangreichen Regelwerken oft besonders schwer. Deshalb sollte jede neue Vorschrift vor Inkrafttreten gründlich geprüft werden, ob sie praxistauglich ist und ob die entstehenden finanziellen oder bürokratischen Belastungen vertretbar sind."
Die von der Kienbaum Management Consultants GmbH erstellte Studie ist unter diesem Link abrufbar; sie bildet die Basis für eine Weiterentwicklung der deutschen Gesetzesfolgenabschätzung.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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