Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) hat am 21. Juli 2014 mitgeteilt, dass nunmehr die komplette Version des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen vorliegt.
Daran beteiligen sich 67 Länder und juristische Gebiete, davon wollen 40 schon im Jahr 2017 mit dem Austausch der Daten beginnen (zur Vorberichterstattung siehe die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 15.01.2013). Ein Blick in diese Liste offenbart, dass das Netz um Steuerhinterzieher damit deutlich enger wird: Es wird kaum noch Anlageplätze von Bedeutung geben, um Schwarzgeld und Kapitalerträge vor dem heimischen Fiskus zu verstecken. Bankplätze wie die Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg haben sich ebenso zum Datenaustausch verpflichtet wie Singapur, die Britischen Jungferninseln und die Bermudas.
Auf internationaler Ebene ist damit in kurzer Zeit erreicht worden, was die EU schon seit Jahrzehnten umtreibt, nämlich einen vollständigen Austausch über sämtliche Kapitalerträge. Als Auslöser wird in einem FAZ-Bericht vom 22.7.2014 (S. 15) US-Druck genannt: Das amerikanische "Fatca"-Gesetz verpflichtete Banken jenseits der eigenen Grenzen, Informationen über Kunden zur Verfügung zu stellen, die in den USA steuerpflichtig sind. In bilateralen Abkommen ist das festgezurrt worden. Daraus entstand die Initiative der fünf Länder Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien.
Im September soll der komplette Standard den Finanzministern der zwanzig wichtigsten Wirtschaftsnationen vorgestellt werden. Für Ende Oktober ist die Verabschiedung des Werks in Berlin vorgesehen. Der Anwendungsbereich ist sehr umfassend. Dazu heißt es in der Pressemeldung der OECD:
"The Standard provides for annual automatic exchange between governments of financial account information, including balances, interest, dividends, and sales proceeds from financial assets, reported to governments by financial institutions and covering accounts held by individuals and entities, including trusts and foundations. The new consolidated version includes commentary and guidance for implementation by governments and financial institutions, detailed model agreements, as well as standards for harmonised technical and information technology solutions, notably a standard format and requirements for secure transmission of data."
Neben Banken werden aber auch Makler, Investmentfonds und Versicherungen einbezogen. Zudem werden nicht nur die Konten natürlicher Personen erfasst, sondern auch Trusts und Stiftungen einschließlich der natürlichen Personen, die sie beherrschen.
Die gesamte Meldung können Sie hier nachlesen.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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