Ein hoher Anteil mittelständischer Unternehmen ist Teil eines Konzernverbunds und sieht einen zunehmenden Bedarf an international vergleichbaren Rechnungslegungsinformationen. Sind die Regeln des so genannten IFRS for SMEs gegenüber den HGB-Normen vorzuziehen?
Zur Beantwortung in der Unternehmenspraxis wurden kürzlich umfangreiche Studien abgeschlossen, deren Ergebnisse das DRSC nun in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Internationale Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, an der Universität Bamberg (Prof. Dr. Brigitte Eierle) und dem Lehrstuhl für Financial Accounting and Auditing an der Universität Regensburg (Prof. Dr. Axel Haller) präsentiert hat. Druckversionen dieser Studien stehen seit Januar 2011 zur Verfügung und können beim DRSC angefordert werden.
Die erste Befragung richtete sich deutschlandweit an insgesamt 4 000 nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen; es handelt sich um eine Folgestudie zu einer im Jahre 2007 durchgeführten, ähnlich ausgerichteten Unternehmensbefragung. Die zweite Befragung richtete sich an 342 „kleine“ kapitalmarktorientierte Unternehmen Gegenstand der letztgenannten Studie ist insbesondere die grundsätzliche Beurteilung des IFRS for SMEs. Wie auch schon bei der Vorgängerstudie ist bei der Interpretation der Ergebnisse der aktuellen Umfrage zu berücksichtigen, dass diese ausschließlich die Einschätzung der Unternehmen wiedergibt, die einerseits die SME-Definition des IASB erfüllen, einen Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. Euro aufweisen, ihren Sitz in Deutschland haben und sich andererseits bereitgefunden haben, an der Befragung teilzunehmen. Eine generalisierende Beurteilung des IFRS for SMEs im Hinblick auf seine Eignung als weltweiter Standard für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe und dem sozio-ökonomischen Umfeld des Sitzlands, ist daraus – so ein ausdrücklicher Hinweis der Studienleiter – allerdings nicht ableitbar.
Erkennbar werde jedoch, dass der von SMEs geäußerte Bedarf an international vergleichbaren Rechnungslegungsinformationen über die letzten drei Jahre deutlich zugenommen und mittlerweile ein nicht zu vernachlässigendes Niveau erreicht habe. Ein positives Nutzen/Kosten-Verhältnis scheint von SMEs besonders der verpflichtenden Erstellung einer Kapitalflussrechnung beigemessen zu werden. Ein negatives Nutzen/Kosten-Verhältnis sehen die befragten SMEs hinsichtlich der Aktivierungspflicht latenter Steuern sowie der Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste außerhalb des Jahresüberschusses als other comprehensive income.
Die Inhalte des durch das BilMoG „modernisierten“ HGB werden nach den Studienergebnissen nicht von allen deutschen SMEs als vorteilhaftere Alternative gegenüber den Regeln des IFRS for SMEs wahrgenommen. Teilweise sprachen sich die befragten Untersuchungsteilnehmer jedoch dafür aus, die IFRS for SMEs gegenüber den HGB-Normen vorzuziehen. Diese partiell positiven Einschätzungen des IFRS for SMEs bewerten die Studienleiter als aufschlussreiche Hinweise für die Weiterentwicklung der handelsrechtlichen Regelungen.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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