Kriminalhauptkommissar Udo Ernst ist seit 1978 Polizist. Der
studierte Dipl.-Verwaltungswirt begann seine kriminalistische Laufbahn
in Düsseldorf, zunächst als Personenfahnder, später auch bei
Ermittlungen gegen Organisierte Kriminalität und bei Todesermittlungen,
bei denen er schließlich als stellvertretender Kommissionsleiter in
vielen Mord- und Ermittlungskommissionen eingesetzt war.
Unmittelbar nach Beendigung des Kosovo-Krieges ließ er sich 1999 auf eigenen Wunsch über das BKA zum Internationalen Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien abordnen. Sein Ziel war es, vor Ort in einer internationalen Expertenmission an der Aufklärung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit mitzuwirken.
Ernst hat als Dienstgruppenleiter bei der Schutzpolizei Führungserfahrung und als stellvertretender Dezernent für Kriminalitätsangelegenheiten Stabserfahrung gesammelt. Zudem war er Fachlehrer für Kriminalistik bei der Polizei und setzte diesen Bildungsanspruch auch ehrenamtlich als Vorsitzender eines städtischen Bildungsausschusses fort.
„Ich habe die Vorteile, die der Polizeiberuf bietet, voll ausgeschöpft und in vielen unterschiedlichen Bereichen polizeilicher Arbeit Erfahrungen sammeln dürfen. Trotz meiner mittlerweile 36-jährigen Zugehörigkeit zur Polizei bin ich immer noch neugierig. Ich habe selbst lange überlegt, ob ich mich mit so langer Berufserfahrung noch einmal einer praktisch-theoretischen Prüfungssituation und einer Studiumsatmosphäre stellen möchte. Letztlich haben mich die Herausforderungen des generalistischen Ansatzes dieser Kriminalistik-Ausbildung, das Netzwerk, der Reiz des Neuen und auch die breite thematische Aufstellung doch für die Pionierklasse angesprochen. Da saß ich nun mittendrin, konnte mich viel einbringen, aber auch viele Impulse mitnehmen und ich habe es bis heute nicht bereut! Im Gegenteil – ich bin sehr dankbar, dass ich am Wissen und den Ansichten der vielen renommierten Experten, die für diesen Master-Studiengang gewonnen werden konnten, teilhaben durfte. Vor dem Hintergrund einer möglichen Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland werden Polizei und private Wirtschaft verstärkt „kriminalistische Generalisten“ benötigen. Auf diese neue Herausforderung freue ich mich ganz besonders.“
Quelle: ZRFC Risk, Fraud & Compliance Heft 4/2014
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