WpPG
Wertpapierprospektgesetz mit EU-Prospektverordnung und weiterführenden Vorschriften Kommentar
Herausgeber: Dr. Timo Holzborn
Bearbeitet von Dr. Holger Alfes, Prof. Dr. Anne d'Arcy, Marcus Assion, Martin E. Foelsch, u.a.
Erscheinungsjahr: 2008
Zum Inhalt
Wertpapierprospekte müssen gut verständlich alle Angaben zur Emittentin und den an-gebotenen bzw. zum Handel zugelassenen Wertpapieren enthalten. Denn nur dann hat der Investor eine Chance, sich ein klares Urteil zu bilden über Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Finanzlage, Gewinne und Verluste sowie Zukunftsaussichten der Emittentin wie auch jedes Garantiegebers und über die mit diesen Wertpapieren verbundenen Rechte.
Rechtsklarheit durch das WpPG
Zwar musste ein Wertpapierprospekt schon früher richtig und vollständig sein. Ganz explizit wurden diese Anforderungen aber erst im Wertpapierprospektgesetz (WpPG) festgelegt, das auf der EU-Prospektrichtlinie beruht und seit 2005 in Kraft ist.Wichtige Fragen können nun rechtssicher beantwortet werden, wie z.B.:
- Welche Anforderungen werden an den Inhalt von Wertpapierprospekten bzw. von Zulassungsdokumentationen gestellt?
- Wie bereite ich das Billigungsverfahren bei der BaFin regelkonform vor, wie wird es sachgerecht durchgeführt?
Das WpPG: Herzstück dieses neuen Kommentars!
Neben den Erläuterungen zum WpPG enthält dieses neue Werk aber noch weitere wichtige Kommentierungen:- Zur EU-Prospektverordnung Nr. 809/2004/EG inkl. der praxisrelevanten Anhänge
- zu den Hauptzulassungsnormen der §§ 32 ff. BörsG und der §§ 1 bis 12 Börs-ZulV
- zu den Haftungsnormen der §§ 44 ff. BörsG und der §§ 13, 13a VerkProspG.
Weiterhin berücksichtigt der Kommentar die CESR’s recommendations for the consistent implementation of the European Commission’s Regulation on Prospectuses. Eine detaillierte Einleitung zur Entwicklung des Wertpapierprospektrechts und ein hilfreicher Einblick in das Schweizer Wertpapierprospektrecht runden diesen vielseitigen Kommentar ab.
Besonders nützlich für Ihre Praxis:
Beispiele - Handlungsempfehlungen – Problemvermeidungsstrategien - Lösungshinweise - Praxistipps - Hinweise zur Haftungsvermeidung
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Dem äußerst sachkundigen Autorenteam gehören Fachleute aus Kanzleien, Aufsicht, Banken, Verbänden und Wissenschaft an.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Seiten 5-6
Inhaltsverzeichnis
Seiten 7-11
Inhaltsübersicht
Seiten 13-17
Abkürzungsverzeichnis
Seiten 18-24
Literaturverzeichnis
Seiten 25-31
Einleitung
Seiten 33-55
§ 1 WpPG: Anwendungsbereich / Artikel 1 EU-ProspV: Gegenstand
Seiten 58-73
§ 2 WpPG: Begriffsbestimmungen / Artikel 2 EU-ProspV: Begriffsbestimmungen
Seiten 73-97
§ 3 WpPG: Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots
Seiten 98-110
§ 4 WpPG: Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere
Seiten 110-124
§ 7 WpPG: Mindestangaben / Artikel 3 EU-ProspV: In einen Prospekt aufzunehmende Mindestangaben
Seiten 167-174
Artikel 35 EU-ProspV: Historische Finanzinformationen
Seiten 284-286
Artikel 5 WpPG: Modul für Pro forma-Finanzinformationen / Anhang II EU-ProspV: Modul für Pro forma-Finanzinformationen
Seiten 287-298
Artikel 8 EU-ProspV: Schema für die Wertpapierbeschreibung für Schuldtitel mit einer Stückelung von weniger als EUR 50.000
Seiten 376-396
Artikel 9 EU-ProspV: Modul für Garantien / Anhang VI EU-ProspV: Mindestangaben für Garantien (Zusätzliches Modul)
Seiten 396-405
Artikel 11 EU-ProspV: Modul für durch Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere („Asset backed securities“/ABS)
Seiten 446-488
Artikel 21 EU-ProspV: Kombinationsmöglichkeiten der Schemata und Module / Anhang XVIII EU-ProspV: Kombinationsübersicht
Seiten 671-683
§ 8 WpPG: Nichtaufnahme von Angaben
Seiten 684-693
§ 9 WpPG: Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars
Seiten 693-706
§ 10 WpPG: Jährliches Dokument
Seiten 706-726
Artikel 28 EU-ProspV: Regelungen über die Aufnahme von Angaben in Form eines Verweises
Seiten 736-740
§ 12 WpPG: Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten
Seiten 740-744
§ 13 WpPG: Billigung des Prospekts
Seiten 745-759
§ 14 WpPG: Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts
Seiten 759-768
Artikel 29 EU-ProspV: Veröffentlichung in elektronischer Form
Seiten 769-772
Artikel 30 EU-ProspV: Veröffentlichung in Zeitungen
Seiten 772-773
Artikel 31 EU-ProspV: Veröffentlichung der Mitteilung
Seiten 773-775
Artikel 32 EU-ProspV: Liste der gebilligten Prospekte
Seiten 775-775
Artikel 33 EU-ProspV: Veröffentlichung der endgültigen Bedingungen der Basisprospekte
Seiten 775-776
§ 15 WpPG: Werbung
Seiten 776-783
§ 16 WpPG: Nachtrag zum Prospekt
Seiten 784-799
§ 17 WpPG: Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte
Seiten 801-814
§ 18 WpPG: Bescheinigung der Billigung
Seiten 814-824
§ 19 WpPG: Sprachenregelung
Seiten 825-834
§ 20 WpPG: Drittstaatemittenten
Seiten 834-836
§ 21 WpPG: Befugnisse der Bundesanstalt
Seiten 837-852
Artikel 23 EU-ProspV: Anpassung an die Mindestangaben im Prospekt und im Basisprospekt
Seiten 852-863
Anhang XIX EU-ProspV: Verzeichnis bestimmter Kategorien von Emittenten
Seiten 864-866
§ 22 WpPG: Verschwiegenheitspflicht
Seiten 867-872
§ 23 WpPG: Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
Seiten 872-874
§ 24 WpPG: Vorsichtsmaßnahmen
Seiten 874-877
§ 25 WpPG: Bekanntmachung von Maßnahmen
Seiten 877-879
§ 26 WpPG: Sofortige Vollziehung
Seiten 879-880
§ 27 WpPG: Register
Seiten 881-892
§ 29 WpPG: Benennungspflicht
Seiten 901-905
§ 30 WpPG: Bußgeldvorschriften
Seiten 905-921
§ 31 WpPG: Übergangsbestimmungen
Seiten 922-924
Artikel 36 EU-ProspV: Inkrafttreten
Seiten 925-925
Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel gemäß §§ 32 ff. BörsG
Seiten 925-937
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse (Börsenzulassungsverordnung – BörsZulV)
Seiten 939-967
§§ 44-47 BörsG Haftung
Seiten 969-1023
Prospekthaftung nach §§ 13, 13 a VerkProspG
Seiten 1024-1028
Schweizer Wertpapierprospektrecht
Seiten 1029-1064
Stichwortverzeichnis
Seiten 1065-1080
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