Rating als Gegenstand des anwaltlichen Mandats
Die materielle Rechtslage alleine hilft nicht weiter. Sie muss angewandt, berücksichtigt und umgesetzt werden, entweder bei der Gestaltung von Verträgen oder in Rechtsstreitigkeiten. Daher sollen im folgenden Abschnitt einige ausgewählte Hinweise gegeben werden, die dem Rechtsanwalt bei der Bearbeitung eines Mandates mit Fragen zum Rating weiterhelfen könnten. Bezugspunkt sind dabei die in der Praxis häufigsten anwaltlichen Aufgabenstellungen der Vertragsgestaltung sowie der Prozessführung. Im Rahmen der Ausführungen zur Prozessführung werden die Verteilung der Darlegungsund Beweislast, mögliche Beweiserleichterungen sowie prozesstaktische Gestaltungsmöglichkeiten als Schwerpunkte näher beleuchtet.
Seiten: 135-159
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