Die Absicherung von Organmitgliedern einer AG durch Directors-and-Officers-Versicherungen (D&O-Versicherungen) ist im Rahmen der Organhaftung ein Standardthema. Ihre rechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch nach wie vor in vielen Details unklar. ...
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Neu auf COMPLIANCEdigital
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08.05.2012 Qualitätsmanagement im Revisionsprozess
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28.03.2012 Risk, Fraud & Compliance - Heft 02 (2012)
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24.02.2012 Vorstand der AG
News
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18.05.2012 10:00 Uhr
ACFE’s Report to the Nations zur Wirtschaftskriminalität in Unternehmen weltweitDie ACFE (Association of Certified Fraud Examiners) hat ihren Report to the Nations 2012 veröffentlicht. Die Studie basiert auf 1,388 Fraud-Fällen, die von CFEs (Certified Fraud Examiners) in 94 Nationen weltweit zwischen Januar 2010 und Dezember 2011 untersucht wurden. -
18.05.2012 10:00 Uhr
OTC-Derivate wichtiger Teil des unternehmerischen RisikomanagementsFast 80 Prozent der Unternehmen nutzen bilateral ausgehandelte Over the Counter-Derivate zur Absicherung gegen Währungs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken. Börsengehandelte Derivate werden dagegen nur von jedem achten Unternehmen genutzt. Dies ist ein zentrales Ergebnis einer Umfrage des Verbandes Deutscher Treasurer (VDT) und des Deutschen Aktieninstituts (DAI) unter über 200 Unternehmen der Realwirtschaft. -
16.05.2012 00:00 Uhr
IDW-Positionspapier zur Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und AbschlussprüferDas IDW hat ein Positionspapier veröffentlicht, das Verbesserungen der Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer anregt. -
10.05.2012 11:00 Uhr
BaFin: Zweite Überarbeitung der MaCompDie BaFin hat einen Entwurf zur Überarbeitung der Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) zur Konsultation gestellt. Die Änderungen betreffen die Aufzeichnungspflicht sowie Qualitätsverbesserungsmaßnahmen. -
09.05.2012 16:13 Uhr
Basel III: EU berät über strengere KapitalstandardsWesentlicher Tagesordnungspunkt der Sondersitzung des ECOFIN-Rates am 2. Mai 2012 in Brüssel war die Umsetzung der neuen Regelungen über das Eigenkapital der europäischen Kreditwirtschaft. Diese auch als „Basel III“ bezeichneten Vorschriften bilden nach einhelliger Meinung das Herzstück der europäischen Finanzmarktregulierung.
Top-Themen
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Eine Aufgabe der Wirtschaftsprüfer (WP) stellt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die kritische Beurteilung der Integrität des Managements dar. Es wird vermutet, dass die Beurteilung der Integrität sehr diffizil sei. Zur Verifizierung wurden 17 Experteninterviews ...
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Wir befinden uns mittlerweile im 5. Jahr nach dem erstmaligen Auftreten der Finanzmarktkrise im Juni/Juli 2007. Die wirtschaftliche Situation in Deutschland hat sich bisher sehr gut entwickelt. Auf EU-Ebene wird jedoch um einige überschuldete Krisenländer ...
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Die Interne Revision ist in den letzten Jahren von einer eher unauffälligen Tätigkeit verstärkt in die Wahrnehmung im Unternehmen, insbesondere der Leitungs - und Aufsichtsgremien, gerückt. Dies ist nicht zuletzt eine Folge des KontraG sowie der aktuellen ...
Rechtsprechung
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Norm: §§ 370, 378AO; §§ 16 I 1, 17 StGB; § 3c UStG; §§ 261, 354 StPOEs spricht für die Inkaufnahme einer Steuerverkürzung, wenn ein Kaufmann bzgl. der Steuerpflichtigkeit seiner Geschäfte bei Zweifeln keinen Rechtsrat einholt. Das Vertrauen auf eigene laienhafte Rechtsvorstellungen deutet auf eine Gleichgültigkeit hinsichtlich der steuerrechtlichen Pflichten hin. Einem Kaufmann kommen insofern mehr noch als anderen Steuerpflichtigen erhöhte Erkundigungspflichten zu.
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Untreue trotz Einverständnis der Gesellschafter; Unwirksamkeit eines Einverständnisses bei Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz
Norm: §§ 265, 354 I StPO, § 266 I Alt 2 StGBDie Vermögensverfügung eines Geschäftsführers ist trotz des Einverständnisses der Gesellschafter missbräuchlich, wenn sie die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet. Grundsätzlich können einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Zustimmung der Gesellschafter Vermögenswerte entzogen werden. Ein Einverständnis hebt insofern die Pflichtwidrigkeit einer Handlung auf. Unwirksam ist das Einverständnis jedoch dann, wenn gegen Gesellschaftsrecht verstoßen und die Gesellschaft gefährdet wird. Im konkreten Fall hatte ein Geschäftsführer ohne adäquate Gegenleistung Überweisungen vom Geschäftskonto der Gesellschaft an sich selbst vorgenommen.
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Zuwendungen an Schulen im Rahmen von Schulfoto-Aktionen als Dritt-Vorteile im Sinne der §§ 331 ff StGB
Norm: § 331 ff. StGBDer BGH hob den Freispruch zweier Schulfotografen vom Vorwurf der Bestechung auf. Der Abschluss eines Vertrages über die Schulfotoaktion sowie die Vereinbarung einer angemessenen Zuwendung zu Gunsten der Klasse in Form von Geld für die vom Klassenlehrer geführte Klassenkasse bzw. zu Gunsten der Schule in Form von Geld- oder Sachleistungen, als Ausgleich für den Organisationsaufwand des Lehrkörpers, steht der Annahme eines Vorteils im Sinne der Bestechungsdelikte nicht entgegen. Zwar begründet der Vertrag einen Anspruch auf die für die Diensthandlung versprochene Gegenleistung. Dies schließt einen Vorteil im Sinne der Bestechungsdelikte aber dann nicht aus, wenn kein Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages über die Diensthandlung besteht und der Vorteil daher bereits in dem Vertragsschluss und der dadurch begründeten Forderung liegt. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Vertragsschluss verwaltungsrechtlich rechtmäßig ist und insbesondere die Diensthandlung auch in rechtlich zulässiger Weise von einer Vergütung abhängig gemacht werden darf (verwaltungsakzessorische Auslegung).

