Der latenten Steuerbilanzierung kommt als Verbindungsglied zwischen der auf die Besteuerung zielende und die offenzulegende Rechnungslegung große Bedeutung zu, da ohne diese Verbindung eine tatsachengemäße Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahresabschluss aufgrund der zunehmenden inhaltlichen Abweichungen zwischen diesen Rechenwerken kaum möglich erscheint. Dabei ist die Behandlung unter anderem deshalb, weil es sich um eine zukunftsgerichtete Betrachtung handelt, nicht unstrittig und stellt die Praxis regelmäßig vor große Herausforderungen. Daher ist auch im HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz jüngst eine Änderung der Bilanzierung latenter Steuern vorgenommen worden, wobei eine deutliche Annäherung an die IFRS zu konstatieren ist, ohne diese jedoch zu erreichen. Zudem hat auch das IASB eine Überarbeitung des die latenten Steuern regelnden IAS 12 mit Gültigkeit ab Anfang 2012 verabschiedet und weitere Prüfungen angekündigt.
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