Das theoretische Wissen um die Kostenrechnung ist natürlich fundamentale Voraussetzung für die Durchführung einer solchen, es ist allerdings nur ein Meilenstein auf dem Weg zur Durchführung einer Kostenrechnung. Für die Umsetzung dieses Wissen sind vorhandene und auswertbare Informationen elementare Voraussetzung. Innerhalb einer Verwaltung liegen diese Informationen vielfach im Detail vor, teilweise müssen sie aber erst ermittelt werden. Die Aufgabe des Verantwortlichen für die Einführung der Kostenrechnung wird es zunächst sein, alle notwendigen Informationen, die als Bruchstücke überall in der Verwaltung verteilt sein können, zu sammeln bzw. zu erheben, zusammenzufügen und schließlich auszuwerten. Der Anspruch an die Genauigkeit dieser Daten entscheidet hierbei letztlich über die Qualität der Kostenrechnung, der Schlüsse und der Konsequenzen, die hieraus gezogen werden. Als Beispiel soll das Grünflächenamt und die Personalkosten der Mitarbeiter gewählt werden. Betrachtet wird zunächst ein einzelner Mitarbeiter. Dieser Mitarbeiter ist als Gärtner in der Kolonne B des Grünflächenamtes tätig. Voraussetzung für die Zuordnung der Personalkosten dieses Mitarbeiters ist es zu wissen, auf welchen Kostenstellen er in welchem Umfang innerhalb einer Periode im Rahmen der betriebstypischen Tätigkeit Leistungen erbracht hat.
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