Durch die Internationalisierung der Rechnungslegung ist eine Vielzahl neuer Schnittstellen zwischen dem externen und dem internen Rechnungswesen entstanden. Allerdings wird bisher selten gewürdigt, dass diese Konvergenz auch eine Neuordnung des Verhältnisses zwischen Wirtschaftsprüfung und Controlling mit sich bringt. Der Abschlussprüfer muss nunmehr nicht nur die Methodenkompetenz des Controlling nutzbar machen, sondern auch interne Planungsdaten zur Plausibilisierung bilanzieller Wertansätze heranziehen. Dementsprechend gewinnt die Informationsdienstleistungsfunktion des Controlling für Zwecke der Bilanzierung und Abschlussprüfung an Bedeutung. Der Beitrag illustriert am Beispiel der Erstbewertung von selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten, die nach IAS 38 und perspektivisch auch nach HGB zu Herstellungskosten vorzunehmen ist, dass sich der Abschlussprüfer nicht auf die Kalkulationsschemata des internen Rechnungswesens zurückziehen kann. Vielmehr sollte er in Zusammenarbeit mit dem Controlling einen eigenen Referenzrahmen für die Bewertung heranziehen.
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