Das Rahmenkonzept (Framework) konkretisiert die der internationalen Finanzberichterstattung zugrunde liegenden Grundsätze. Es enthält Ausführungen zu den
– Zielen der Finanzberichterstattung nach IFRS,
– qualitativen Anforderungen an aus der Sicht des IASB zweckmäßige Finanzinformationen,
– Definitionen zum Ansatz und der Bewertung von Abschlussposten in IFRS Abschlüssen (Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Aufwendungen und Erträge),
– Kapital- und Kapitalerhaltungskonzepten.
Die Zielsetzung von nach IFRS für die Öffentlichkeit erstellten Abschlüssen (general purpose financial statements) ist es, Finanzinformationen über das berichtende Unternehmen (reporting entity) für bestehende oder zukünftige Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger zur Verfügung zu stellen und diese somit in die Lage zu versetzen, zweckmäßige wirtschaftliche Entscheidungen (useful decisions) treffen zu können. Nach Auffassung des Board benötigen diese Abschlussadressaten Informationen über die Vermögens- und Finanzlage (financial position) in Form von Aktiva und Passiva (economic resources and claims) und deren Veränderung (Ertragslage/performance), um die zukünftigen Zahlungsströme des Unternehmens beurteilen zu können. Für diese Beurteilung sind auch die in der Vergangenheit angefallen Zahlungen (cash flows) zu berücksichtigen, Informationen in IFRS Abschlüssen werden dann als zweckmäßig angesehen, wenn sie relevant (relevant) und glaubwürdig (faithfully represent) sind. Die Zweckmäßigkeit der Information wird erhöht durch ihre Vergleichbarkeit (comparability), Nachprüfbarkeit (verifiability), Zeitnähe (timeliness) und Verständlichkeit (understandability).
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