Für die Einrichtung eines Compliance-Management-Systems gibt es kein ‚One-fitsall‘- Konzept. Vielmehr ist eine Vielzahl von Faktoren bei der Konzeption und Einrichtung eines CMS zu berücksichtigen. Branche, Unternehmensgröße, geografische Ausbreitung der Tätigkeit sind nur einzelne zu beachtende Einflussgrößen. Ein Versuch umfassend und konkret Anforderungen für die praktische Umsetzung durch die Auflistung von einzurichtenden Maßnahmen oder Prozessen zu geben muss daher scheitern. Entweder müsste eine nahezu unendlich große Anzahl von Empfehlungen oder Beispielen gegeben werden oder es kann nur eine begrenzte Anwenderzielgruppe erreicht werden. Management-Entscheidungen müssen stets auf die konkrete Situation abgestellt werden, „there is no ‚one best way‘ to manage“. Das Ziel kann daher nicht sein eine Liste mit ‚Best Practice‘ Empfehlungen abzugeben, sondern Aussagen zur Implementierung eines CMS, die von Anwendern eigenverantwortlich umzusetzen und dabei den Notwendigkeiten der Bedingungen des Einzelfalls anzupassen sind. Dies soll durch die Herleitung von allgemein gültigen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zur Einrichtung eines CMS ermöglicht werden. Auch diese benötigen aber einen Unterbau, der zunächst die allgemeinen Anforderungen an Compliance und an ein CMS aus übergeordneter Perspektive beurteilt und damit die Rahmenbedingungen für solche Systeme debattiert.
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