Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil aller (deutschen) Unternehmen in Konzern- oder konzernähnlichen Verbindungen mit anderen Gesellschaften stehen. Grundidee der Konzernrechnungslegung ist die einheitliche Abbildung eines Konzernverbundes über Einzelunternehmens- und Staatsgrenzen hinweg. So entsteht ein fiktives, ggf. weltumspannendes Unternehmen „Konzern“, in dessen Abschluss alle innerkonzernlichen Beziehungen eliminiert und nur Beziehungen mit Außenstehenden, d.h. Dritten aus Sicht des Konzerns, abgebildet werden. Dafür muss neben den grundsätzlichen Fragen, ob ein Unternehmen zur Konzernrechnungslegung verpflichtet ist und welche Unternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen sind bzw. einbezogen werden können, sichergestellt werden, dass innerkonzernliche Kapital-, Finanz- sowie Aufwands- und Ertragsverflechtungen und sich daraus ergebende, aus Konzernsicht noch nicht als realisiert anzusehende Zwischengewinne eliminiert werden.
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