Der Begriff der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (kurz: Verbindlichkeiten aus LuL) ist bilanzrechtlicher Natur. Rechtlich entstehen Verbindlichkeiten aus LuL als Verpflichtung auf Gegenleistungen (Vergütungen) mit dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages (Kaufvertrag, Werkvertrag); bilanzrelevant werden Verbindlichkeiten erst, wenn die nach dem Vertrag geschuldete Leistung soweit erfüllt wurde, dass der Leistende alle wesentlichen Erfüllungshandlungen vollzogen hat und wirtschaftlich wesentliche Teile der rechtlichen Gefahr (Leistungsgefahr, Preisgefahr) nicht mehr trägt. Erst mit der Lieferung bzw. Leistung tritt eine Vermögensänderung ein, die in den Geschäftsbüchern und der Bilanz der Unternehmen zu verzeichnen ist.
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