Aufgabe der Arbeitsschutz-Compliance ist die Sicherstellung der Einhaltung der arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Vorschriften. Die Erfüllung des auf Arbeits- und Gesundheitsschutz bezogenen Pflichtenprogramms zählt zu den Grundpflichten ordnungsgemäßer Geschäftsführung. Das Management ist in einer Organisationsverantwortung, die Einhaltung arbeits- und gesundheitsschutzbezogener Vorschriften systemisch sicherzustellen.
Die Kosten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Vor diesem Hintergrund sollte bedacht werden, dass bei Nichtbeachtung oder nicht sorgfältiger Abwägung der arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Vorgaben betriebliche Investitionen fehlgehen können oder für die Beseitigung eines compliance-widrigen Zustands erhebliche Folgekosten entstehen können. Eine frühzeitige Einbindung der betrieblichen und außerbetrieblichen Experten im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist stets geboten. Demgegenüber lohnen sich betriebswissenschaftlich Investitionen in die Arbeits- und Gesundheitsschutz-Compliance besonders, nicht nur wegen der steuerlichen Förderung.
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