Der IDW S 1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ enthält die wesentlichen allgemeinen Grundsätze, nach denen Wirtschaftsprüfer Unternehmen bewerten. Der Wert eines Unternehmens ergibt sich durch den Barwert der mit dem Eigentum verbundenen Nettozuflüsse an den Unternehmenseigner. Da von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen wird, ist nicht die Summe der Einzelwerte der Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens maßgeblich, sondern vielmehr der Wert der Einkommensquelle. Folglich ergibt sich der Wert des Unternehmens aus seiner Eigenschaft, finanzielle Überschüsse für die Eigentümer zu erwirtschaften. Der Unternehmenswert ist somit ein Zukunftserfolgswert. In der Praxis werden im Wesentlichen Ertragswertverfahren oder Discounted- Cash-Flow Methoden angewandt. Das Multiplikatorverfahren kann dem Wirtschaftsprüfer nur als Plausibilitätskontrolle dienen.
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