Es obliegt dem Betreiber gemäß der Betriebssicherheitsverordnung, vorbeugende Abläufe und Managementsysteme auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung aufzubauen, so dass ein gesetzeskonformer Zustand erreicht wird. Durch die hohe Eigenverantwortung entsteht dem Verantwortungsträger ein erhebliches juristisches Risiko, da auch Verstöße gegen die Organisationspflichten als Straftat gelten.
Zur Erfüllung der Betreiberverantwortung ist es erforderlich, sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten und einen entsprechenden Nachweis zu führen.
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