– Die Diskussion über die Corporate Governance in Unternehmen hat nach den zahlreichen bekannten Unternehmenskrisen und Bilanzskandalen die öffentliche Aufmerksamkeit auf Defizite in den Bereichen der Unternehmensführung und Unternehmensüberwachung gelenkt.
– Kurz definiert umfasst der Begriff Corporate Governance den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung in Unternehmen. Im weiteren Sinne beinhaltet die Corporate Governance Entscheidungsmaßstäbe sowie Verhaltensempfehlungen und -pflichten für die Organe eines Unternehmens sowie die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Shareholdern und seinen Stakeholdern.
– Zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres hat ein Kaufmann einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres hat er eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (GuV) zu erstellen. Die Bilanz und die GuV bilden den Jahresabschluss.
– Das deutsche dualistische System zeichnet sich dadurch aus, dass für die Unternehmensführung und Unternehmensüberwachung zwei Organe zuständig sind. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung.
– Nach der Aufstellung des Jahresabschlusses hat der Vorstand diesen unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen – einschließlich seines Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns.
– Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Überwachungsaufgabe die Dokumente des Jahresabschlusses zu prüfen. Nach der Durchführung seiner Prüfung hat er sein Ergebnis schriftlich der Hauptversammlung zu berichten. Der Jahresabschluss gilt als festgestellt, wenn der Aufsichtsrat diesen gebilligt hat.
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