Das DRSC hat in der 21. Öffentlichen Sitzung Anfang Februar den DRS 21 Kapitalflussrechnung verabschiedet und zur Bekanntmachung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitergeleitet. Mit dem DRS 21 wird die zweite Überarbeitung der Deutschen Rechnungslegungs-Standards abgeschlossen.
Der Standard ersetzt DRS 2 Kapitalflussrechnung, DRS 2-10 Kapitalflussrechnung von Kreditinstituten sowie DRS 2-20 Kapitalflussrechnung von Versicherungsunternehmen, die in DRS 21 zusammengeführt wurden. Wesentliche Änderungen betreffen die Darstellung erhaltener Zinsen und Dividenden (Investitionstätigkeit) sowie gezahlter Zinsen und Dividenden (Finanzierungstätigkeit).
Der neue Standard ist erstmals für nach dem 31. Dezember 2014 beginnende Geschäftsjahre zu beachten. Eine frühere vollumfängliche Anwendung ist zulässig und wird vom DRSC empfohlen. Der DRS 21 Kapitalflussrechnung kann ab sofort auf der Internetseite des DRSC (DRS 21 near final Standard) abgerufen werden.
Quelle: DRSC
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