Der Ausschuss der ständigen Vertreter im Rat der Europäischen Union hat mehrheitlich für die CSDDD gestimmt. Die belgische Ratspräsidentschaft hatte sich zuvor intensiv um einen Kompromiss bemüht.
Nach mehreren erfolglosen Versuchen in den vergangenen Wochen war die heutige Abstimmung im EU-Rat erfolgreich aufgrund der Unterstützung wichtiger EU-Mitgliedstaaten wie Italien und Frankreich, schreibt Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch auf Linkedin. Die Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Halle-Wittenberg, sieht eine Annahme des EU-Parlaments bereits für kommende Woche als möglich. Eine Zustimmung des Parlaments gilt als sicher.
Die Schwelle für von der CSDDD betroffene Unternehmen sei auf 1.000 Mitarbeitende und einen Umsatz von 450 Millionen Euro festgelegt und Verweise auf Hochrisikosektoren seien entfernt worden, so Anne-Christin Mittwoch. Dadurch sei die Zahl betroffener Unternehmen im Vergleich zur ursprünglichen Vereinbarung im Dezember 2023 um fast 70 Prozent gesunken. Der Finanzsektor sei von der CSDDD ausgeschlossen worden. Die zivilrechtliche Haftung bleibe im Text enthalten, sei jedoch weiter spezifiziert worden. Obwohl die endgültige Version der CSDDD erheblich abgeschwächt worden sei, markiere sie einen positiven Schritt für die Nachhaltigkeit.
Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wertet die Zustimmung der EU-Staaten als ein gutes Signal. Damit werde der Weg frei für einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU. „Das sind gute Nachrichten für mehr Menschenrechte, mehr Klimagerechtigkeit und ebnet dringend notwendigen Innovationen im Umweltschutz den Weg“, kommentiert der BUND. Da das Gesetz noch einmal abgeschwächt worden sei, bleibe jedoch ein „übler Nachgeschmack“.
Der Tüv-Verband sieht nun ebenfalls Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmen. Für eine erfolgreiche Realisierung der CSDDD in der Praxis sei es „elementar, dass die Anforderungen und Leitlinien ausreichend konkret formuliert werden“.
LkSGvon Dr. jur. Stefan Altenschmidt, Denise HellingSorgfältig kommentiert
Fazit: Eine ausgewogene Kommentierung auf höchstem Niveau zum gelungenen Einstieg in ein neues Rechtsgebiet mit Ansätzen für eine menschenrechtskonforme Unternehmensführung in einer global vernetzten Wirtschaft. |
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