Korruption ist beinahe so alt wie die Menschheit und ihre Erscheinungsformen so vielfältig, wie die Phantasie der Menschen, die sie begehen. In dieser Abteilung sollen ein paar einfache Beispiele aus der Praxis illustrieren, wie und wo man auf Korruption treffen kann, und warum ein wirksames CMS Korruptionsrisiken reduziert.
Gelegenheit macht Diebe sagt der Volksmund. Diese alte Volksweisheit gilt auch für das Management von Compliance-Risiken. Wer Risiken im Unternehmen nicht erkennt und erkannte Risiken nicht durch entsprechende Maßnahmen begrenzt, schafft den Nährboden für Compliance- Verstöße. Der Bundesgerichtshof formuliert dies in seiner Entscheidung vom 14. März 2018, Urt. 2 StR 416/16 1 in Tz 16 so:
„Organisationsmängel in einem Unternehmen oder einer Gesellschaft können strafmildernd wirken, wenn dadurch ein Täter in die Lage versetzt wird, sein Vorhaben ohne die an sich vorgesehene und gebotene Kontrolle umzusetzen. Fehlt es insoweit an der verkehrsüblichen Aufsicht, ist dies ein für den Täter sprechender Umstand (vgl. LK-Theune, 12. Aufl., § 46 Rn. 231, 233; s. auch BGH, Beschluss vom 8. März 1988 – 1 StR 100/88, StV 1988, 253).“
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