Das IASB hat am 12.5.2011 neue und überarbeitete Standards zur Bilanzierung von Unternehmensverbindungen bekanntgegeben, die es ab 2013 anzuwenden gilt. Zeitgleich wurde der Standard IFRS 13 „Fair Value Measurements" veröffentlicht.
Hinsichtlich der Unternehmenszusammenschlüsse steht im Mittelpunkt von IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“ die Einführung eines einheitlichen Konsolidierungsmodells für sämtliche Unternehmen, welches auf die Beherrschung des Tochterunternehmens durch das Mutterunternehmen abstellt. IFRS 11 „Joint Arrangements“ geht aus dem Projekt „Joint Ventures“ hervor und wird IAS 31 „Interests in Joint Ventures“ ersetzen. Mit der Aufhebung von IAS 31 wird die Quotenkonsolidierung abgeschafft. Ferner wurden IFRS 12 neugefasst und mit IAS 27 und 28 zwei überarbeitete Standards zur Bilanzierung von Unternehmensverbindungen bekanntgegeben. IFRS 12 „Disclosure of Interests in Other Entities“ führt die überarbeiteten Angabepflichten zu IAS 27 bzw. IFRS 10, IAS 31 bzw. IFRS 11 und IAS 28 in einen Standard zusammen.
Auch den Standard IFRS 13 „Fair Value Measurements“ hat das IASB am 12.5.2011 veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung schließt das IASB das Projekt zur Schaffung eines einheitlichen übergreifenden Bewertungsstandards ab und hat Konvergenz mit den US-GAAP erreicht: Nach Äußerungen von Elke König (deutsches Mitglied im IASB) ist insofern ein „Durchbruch“ mit der ersten globalen Definition geschafft worden (vgl. FAZ v. 16.5.2011, S. 12). IFRS 13 regelt, wie zum Fair Value zu bewerten ist, sofern ein anderer IFRS die Fair-Value-Bewertung (oder Fair-Value-Angabe) vorschreibt. Es gilt eine neue Fair-Value-Definition, die den Fair Value als Veräußerungspreis einer tatsächlichen oder hypothetischen Transaktion zwischen beliebigen unabhängigen Marktteilnehmern unter marktüblichen Bedingungen charakterisiert. Was zum Fair Value zu bewerten ist, ist in IFRS 13 nicht geregelt. Der Standard gilt aber nahezu allumfassend, lediglich IAS 17 und IFRS 2 sind ausgenommen. IFRS 13 ist verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2013 beginnen, jedoch nur prospektiv. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Zuvor hatte die Kritik am Fair Value „als Krisenverstärker“ zugenommen (vgl. dazu die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 24.11.2010). Inwieweit diese mit dem neuen IFRS 13 entkräftet werden kann, bleibt den detaillierten Analysen der Fachvertreter abzuwarten, die sicher in naher Zukunft folgen werden.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Weitere Informationen: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC)
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