Nach dem Nichtigkeitsurteil gegen Safe Harbor ist nun auch das Privacy Shield aufgehoben – und der Datentransfer auf Grundlage der Standardvertragsklauseln ein mögliches Risiko von Schadenersatzforderungen. Der internationale Datenaustausch wird Gegenstand individueller Begehrlichkeiten von Betroffenen und behördlicher Prüfungsmaßnahmen. Unternehmen können sich dagegen aber wappnen und weiterhin einen erforderlichen Datenaustausch durchführen. Allerdings dürften Aufwand und Kosten steigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2020.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-28 |
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