II. Die Voraussetzungen im Einzelnen
Eine elektronische Rechnung muss alle Positionen aufweisen, die allgemein für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen gelten.
Seiten 67 - 73
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Eine elektronische Rechnung muss alle Positionen aufweisen, die allgemein für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen gelten.
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