Interne Revision
09.09.2014
IIA: Neuer Leitfaden „Business Continuity Management“
Krisen sind – nicht nur seit heute – ein ständiger Begleiter aller Unternehmen: Ob Naturkatastrophen, Cyber-Angriffe auf Firmenrechner oder im schlimmsten Fall Terroranschläge. Kein Unternehmen kann sich gegen alle Risiken hundertprozentig abschirmen oder absichern.
Allerdings können Unternehmen mit Hilfe eines Business Continuity Management sich auf Krisenszenarien vorbereiten. Der Begriff „Business Continuity Management“ (BCM) beschreibt die systematische Planung, die rechtliche Anforderungen an die Vorsorge- und Notfallplanung integriert. BCM hilft Unternehmen dabei, nicht Opfer der Krise zu werden, indem es Wege aus der Krisensituation aufzeigt.
Der IIA-Leitfaden steht Mitgliedern wieder kostenfrei auf den Seiten des IIA zur Verfügung. Nichtmitglieder können den Leitfaden über die Webseite kaufen. Weiterführende Infos (in englischer Sprache) finden Sie hier.
eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 10:30 Uhr am 09.09.2014
Allerdings können Unternehmen mit Hilfe eines Business Continuity Management sich auf Krisenszenarien vorbereiten. Der Begriff „Business Continuity Management“ (BCM) beschreibt die systematische Planung, die rechtliche Anforderungen an die Vorsorge- und Notfallplanung integriert. BCM hilft Unternehmen dabei, nicht Opfer der Krise zu werden, indem es Wege aus der Krisensituation aufzeigt.
Krisenmanagement durch Interne Revisoren
Das IIA ist davon überzeugt, dass insbesondere Interne Revisoren fähig und qualifiziert sind sowie genug über das Unternehmen wissen, um effektive Krisenmanagementpläne zu entwickeln, zu implementieren und letztendlich auch zu evaluieren. Die wesentlichen Ziele von Business Continuity Management-Plänen sind- die Wiederherstellung kritischer Abläufe,
- ein Kommunikationsmanagement und die
- Verringerung finanzieller und andere Effekte der Katastrophe.
Der IIA-Leitfaden steht Mitgliedern wieder kostenfrei auf den Seiten des IIA zur Verfügung. Nichtmitglieder können den Leitfaden über die Webseite kaufen. Weiterführende Infos (in englischer Sprache) finden Sie hier.
eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 10:30 Uhr am 09.09.2014