Korruption
29.01.2015
Minister Maas schließt Gesetzeslücke
Korruption ist ein internationales Phänomen und macht auch vor staatlichen Grenzen nicht halt. Experten gehen davon aus, dass allein die Kosten, die durch Korruption in Europa entstehenden, mehrere hunderte Milliarden Euro betragen.
Ein Grund dafür sind die Gesetzeslücken. Einige davon soll nun der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf schließen. Nach Aussage von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) setzt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf internationale Vorgaben zur Bekämpfung grenzüberschreitender Korruption um. Außerdem werden Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft umfassender als bisher unter Strafe gestellt, wie Minister Maas weiter betont.
Um den EU-Rahmenbeschluss vollständig umzusetzen, muss nach Aussage des Justizministeriums die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Strafgesetzbuch) erweitert werden. Bisher unterliegen im geschäftlichen Verkehr nur Angestellte oder Beauftragte eines Unternehmens dem Bestechungstatbestand. Strafbar ist die Bestechung aber nur bei einer unlauteren Bevorzugung im Wettbewerb. Konkret: Der Zulieferer besticht den Einkäufer eines Unternehmens. Im Gegenzug erhält der Zulieferer dann den Auftrag, obwohl ein Konkurrent ein günstigeres Angebot abgegeben hat.
Das Problem: Fehlt es an einer Wettbewerbsverzerrung, scheidet eine Korruptionsstrafbarkeit derzeit aus. Diese Lücke soll mit dem vorgelegten Gesetz geschlossen werden. Zukünftig müssen auch die Fälle strafbar sein, in denen es zu einer Pflichtverletzung gegenüber dem Geschäftsherrn gekommen ist.
Das Justizministerium begründet das so: "Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verursacht erhebliche Kostensteigerungen und untergräbt das Vertrauen der Patienten in eine von unlauteren Zuwendungen unbeeinflusste Gesundheitsversorgung". Experten kritisieren seit längerem den großen Einfluss der Pharmaindustrie im Gesundheitswesen.
Wie ein zielgerichtetes Korruptionscontrolling zu mehr Transparenz beiträgt und sich mit Funktionsbereichen wie dem Compliance-Management oder der Internen Revision verzahnen lässt, erläutern Jürgen Stierle und Helmut Siller in dem Band "Praxishandbuch Korruptionscontrolling: Konzepte – Prävention – Fallbeispiele". Die Korruptions-Spezialisten beleuchten wesentliche rechtliche, wirtschaftliche und soziale Dimensionen des Korruptions-Phänomens und entwickeln auf dieser Basis passgenaue Controlling-Instrumente. Anhand von Fallbeispielen aus deutschen und österreichischen Organisationen erschließen die Autoren eine Fülle praxiserprobter Gestaltungsempfehlungen. (Quelle: BMJV, Tagesspiegel)
Mario Schulz, ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | 12:00 Uhr, 29.01.2015
Ein Grund dafür sind die Gesetzeslücken. Einige davon soll nun der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf schließen. Nach Aussage von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) setzt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf internationale Vorgaben zur Bekämpfung grenzüberschreitender Korruption um. Außerdem werden Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft umfassender als bisher unter Strafe gestellt, wie Minister Maas weiter betont.
Korruptionsbekämpfung: Deutsches Strafrecht wird an EU-Vorgaben angepasst
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, das deutsche Strafrecht an die verbindlichen EU-Vorgaben zur Bestechungsbekämpfung im privaten Sektor anzupassen. Darüber hinaus sollen die notwendigen Voraussetzung für die Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens des Europarats und seines Zusatzprotokolls geschaffen werden.Um den EU-Rahmenbeschluss vollständig umzusetzen, muss nach Aussage des Justizministeriums die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Strafgesetzbuch) erweitert werden. Bisher unterliegen im geschäftlichen Verkehr nur Angestellte oder Beauftragte eines Unternehmens dem Bestechungstatbestand. Strafbar ist die Bestechung aber nur bei einer unlauteren Bevorzugung im Wettbewerb. Konkret: Der Zulieferer besticht den Einkäufer eines Unternehmens. Im Gegenzug erhält der Zulieferer dann den Auftrag, obwohl ein Konkurrent ein günstigeres Angebot abgegeben hat.
Das Problem: Fehlt es an einer Wettbewerbsverzerrung, scheidet eine Korruptionsstrafbarkeit derzeit aus. Diese Lücke soll mit dem vorgelegten Gesetz geschlossen werden. Zukünftig müssen auch die Fälle strafbar sein, in denen es zu einer Pflichtverletzung gegenüber dem Geschäftsherrn gekommen ist.
Korruption bald keine Lappalie mehr
Das fehlende Unternehmensstrafrecht hatte auch die Geschäftsführerin von Transparency Deutschland, Anna-Maija Mertens, im Interview mit COMPLIANCEdigital kritisiert. Unternehmen würden heute bei Korruptionsverstößen – wenn sie denn aufgedeckt werden – lediglich durch das Ordnungswidrigkeitenrecht belangt. Dagegen handelt es sich beim Fahrraddiebstahl um eine Straftat. "Ordnungswidrigkeit klingt nach Lappalie; man zahlt sein Bußgeld wie beim Falschparken. Das wird den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden der Korruption nicht gerecht."Deutschland kann das Strafrechtsübereinkommen ratifizieren
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen und internationalen Amtsträgern erweitert. Passiert der Gesetzesentwurf auch den Bundestag, kann Deutschland auch das Strafrechtsübereinkommen über Korruption sowie das dazugehörige Zusatzprotokoll des Europarats ratifizieren.Neue Initiative: Auch Ärzte können für Bestechlichkeit belangt werden
Wie der Tagesspiegel berichtet, will Justizminister Maas auch bei Ärzten gegen Korruption vorgehen. Mit der geplanten Einführung der Straftatbestandes "Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen", solle auch diese Gesetzeslücke geschlossen werden. Laut des Gesetzesentwurfs drohen korrupten Ärzten in Zukunft bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.Das Justizministerium begründet das so: "Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verursacht erhebliche Kostensteigerungen und untergräbt das Vertrauen der Patienten in eine von unlauteren Zuwendungen unbeeinflusste Gesundheitsversorgung". Experten kritisieren seit längerem den großen Einfluss der Pharmaindustrie im Gesundheitswesen.
Hintergrund: Korruption als internationales Phänomen
Informieren Sie sich über die Ursachen, Auswirkungen und Strategien zur Bekämpfung von Korruption in dem von Matthias S. Fifka und Andreas Falke herausgegebenen Band: "Korruption als internationales Phänomen". Die Autoren beleuchten das Phänomen Korruption vielseitig aus gesellschaftlichen, kulturellen, ethischen und ökonomischen Blickwinkeln. Das eBook steht Abonnenten von COMPLIANCEdigital kostenfrei zur Verfügung.Korruption erfolgreich bekämpfen
Nicht nur die Öffentliche Hand, sondern auch die Unternehmen leiden unter Korruption. Umso erstaunlicher ist es daher, dass die Potenziale einer systematischen Früherkennung von Korruptionsrisiken zur Prävention vor korruptiven Handlungen in Organisationen noch immer nicht voll ausgeschöpft werden.Wie ein zielgerichtetes Korruptionscontrolling zu mehr Transparenz beiträgt und sich mit Funktionsbereichen wie dem Compliance-Management oder der Internen Revision verzahnen lässt, erläutern Jürgen Stierle und Helmut Siller in dem Band "Praxishandbuch Korruptionscontrolling: Konzepte – Prävention – Fallbeispiele". Die Korruptions-Spezialisten beleuchten wesentliche rechtliche, wirtschaftliche und soziale Dimensionen des Korruptions-Phänomens und entwickeln auf dieser Basis passgenaue Controlling-Instrumente. Anhand von Fallbeispielen aus deutschen und österreichischen Organisationen erschließen die Autoren eine Fülle praxiserprobter Gestaltungsempfehlungen. (Quelle: BMJV, Tagesspiegel)
Mario Schulz, ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | 12:00 Uhr, 29.01.2015