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Prüfung der operationellen Risiken durch den Abschlussprüfer

Operationelle Risiken (OpRisk) begleiten Finanz- und Kreditinstitute bereits zu Beginn der Geschäftstätigkeit jedes Kreditinstituts. Sie können in allen Geschäftsbereichen und -aktivitäten auftreten. Die Bandbreite reicht von kleinen, unbedeutenden Fällen, die rein intern behandelt werden, bis zu Ereignissen, die zu einer Existenzbedrohung des Instituts führen können und an die Öffentlichkeit gelangen.
Die Definition operationeller Risiken nach § 269 Abs.1 SolvV ist daher relativ weit gefasst.

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