Spannungsfeld Masseverwertung und Datenschutz
- Rechtmäßigkeit: gesetzliche Grundlage oder Einwilligung,
- Zweckbindung: rechtmäßiger Zweck für Erhebung, Speicherung und Nutzung,
- Transparenz: Information der Betroffenen.
Datenschutz beeinflusst die Sanierungsfähigkeit
Wichtige Einzelaspekte sind bei Verkäufen, Sanierungen und Insolvenzen im Besonderen zu beachten. So steht der Insolvenzverwalter stets im Spannungsverhältnis von Masseverwertung und Datenschutz. Er hat eine haftungsbewehrte Verwertungspflicht einerseits und eine bußgeldbewehrte Datenschutzpflicht andererseits. Der Verweis auf Insolvenzen von Arztpraxen oder Bordellbetrieben lässt erahnen, welche Probleme bei der Verwertung von Patienten- oder Kundendaten auftreten können. So gibt es schon aus 2018 ein OLG-Urteil, mit dem die Unwirksamkeit des Verkaufs von Adressdaten durch den Verwalter mangels Einwilligung der Adressinhaber festgestellt wurde. Probleme können auch Lieferantendaten oder Arbeitnehmerdaten im Rahmen eines Betriebsübergangs aufwerfen.Mindestempfehlungen: Von Datenschutzbeauftragten bis Datensparsamkeit
Insgesamt gesehen sind nach Rattunde ein Datenschutzbeauftragter, ein Verarbeitungsverzeichnis und eine Datenschutzerklärung unverzichtbar. Zu empfehlen sind eine Dokumentation der Interessenabwägung, ggf. Absprachen mit dem Amt für Landesdatenschutz sowie die Einhaltung des Grundsatzes der Datensparsamkeit. Das Gesetz werde in der Insolvenz- und Sanierungspraxis, so befürchtet Rattunde, trotz vielfacher Aktivitäten auf Verbandsseite noch über Jahrzehnte große Unsicherheiten mit sich bringen.| Zur Person |
| Prof. Rolf Rattunde, Rechtsanwalt/Insolvenzverwalter/Notar, ist langjähriger Partner der Kanzlei LEONHARDT RATTUNDE, Berlin. Er ist Honorarprofessor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und Dozent u. a. für die Deutsche Richterakademie, das IDW, das Deutsche Notarinstitut und den DAV. |
Die BDU-Fachkonferenz Sanierung fand am 14./15. März 2019 im Grandhotel Petersberg in Königswinter statt. Sie hat sich als Austauschplattform für Restrukturierungs- und Sanierungsexperten etabliert. Anlässlich der diesjährigen Veranstaltung, der mittlerweile 21. Fachkonferenz, wurden neben dem vorbeschriebenen Thema zunächst u.a. Entwicklungen im Handel untersucht. Danach lag der Konferenzfokus auf der Auswahl des richtigen Sanierungswegs. Die Konferenz wurde mit einer Darstellung der neuen Grundsätze ordnungsgemäßer Eigenverwaltung sowie einem Marktüberblick zu alternativen Finanzierungen in der Krise beendet (mehr dazu lesen Sie hier).
Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e. V.)Herausgegeben von Prof. Rolf RattundeZu den am stärksten nachgefragten Spezialisierungen im Bereich vereinbarer Tätigkeiten von Steuerberatern zählt der Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.). Dieses Handbuch bietet dem spezialisierten Steuerberater maßgeschneiderte Unterstützung bei allen Praxisfragen seines Tätigkeitsbereichs. Auf Basis der Fachberaterrichtlinien des DStV und darüber hinaus geben Ihnen Experten Antworten auf alle wichtigen juristischen und betriebswirtschaftlichen Fragen:
Die Neuauflage vertieft u. a. aktuelle Praxisfragen infolge des ESUG. Neu aufgenommen wurden Kapitel zum Konzerninsolvenzrecht und zur Schutzschirmbescheinigung nach § 270 Abs. 1 Satz 3 InsO. |