Unternehmensinterne ORSA-Leitlinie
Die vom Unternehmen festzulegende ORSA-Leitlinie gibt den Rahmen für die Organisation (Ziele, Prozesse, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten) und die Durchführung (Methoden, Dokumentationen, Reporting) des ORSA im Unternehmen bzw. der Gruppe vor. Sie ist die formulierte Sollvorgabe des ORSA, die aus den aufsichtsrechtlichen Vorgaben abzuleiten ist. Die Nutzung von Interpretationsspielräumen und Freiheitsgraden ist dabei zu begründen.
Die Basis für die Prüfung der internen ORSA-Leitlinie sind die in Art. 41 Abs. 3 Solvency II-RRL dargestellten Anforderungen an schriftlich festgelegte Leitlinien:
- Regelmäßige, zumindest einmal jährliche Überprüfung,
- Schriftliche Zustimmung durch das Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan,
- Pflicht zur Anpassung bei wesentlichen Änderungen im jeweiligen System oder Geschäftsbereich.
Neben der Solvency II-RRL sind Anforderungen aus den EIOPA-Dokumenten zur Vorbereitungsphase zu beachten. Dies betrifft aus den Dokumentationen zum Governance-System (EIOPA-CP-13/08 DE) die Leitlinie 9 sowie aus den Leitlinien zur vorausschauenden Beurteilung der eigenen Risiken (EIOPA- CP-13/09 DE) die Leitlinien 6 und 7. Zusätzlich sind die allgemeinen Anforderungen der BaFin für die Vorbereitungsphase in die Prüfung einzubeziehen, insb. Tb 1 und Tb 9.
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