Dienstreisen
27.04.2015
(Vermeidbare) Sicherheitsrisiken auf Geschäftsreisen
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Wohin geht die nächste Dienstreise? Frankreich, USA oder Großbritannien – soweit so gut. Doch was ist, wenn das Reiseziel im Nahen Osten oder in Nordafrika liegt? Ist die Region sicher, wie ist die aktuelle politische Lage? Antworten auf diese Fragen werden aus Sicht vieler Dienstreisender von ihren Arbeitgebern nur ungenügend beantwortet, so eine aktuelle Umfrage des Deutschen Reiseverbandes (DRV).
Wie die Dienstreisen-Studie konkret ergab, bekommen nur 34 Prozent der reisenden Fach- und Führungskräfte aktuelle Informationen zu Krisenregionen, wie derzeit insbesondere Naher Osten und Ukraine, von ihrem Arbeitgeber. Der Anteil lag in der Vorjahresstudie noch bei 48 Prozent. Trotz zahlreicher Krisenherde im Jahr 2014 hat sich die Quote demnach deutlich verschlechtert. Konstant bei einem Drittel liegt der Anteil derer, deren Dienstreise schon mindestens einmal durch politische Unruhen durchkreuzt wurde.
Für den Vorsitzenden des Ausschusses Business Travel im DRV, Stefan Vorndran, gehört es zur Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers, die Angestellten dabei nicht allein zu lassen. Zu professionellen Geschäftsreisen gehöre heutzutage ein Zugang zu tagesaktuellen Hinweisen zum Reiseziel, damit der Mitarbeiter keine bösen Überraschungen erlebt.
Die Experten verschaffen den Unternehmen Klarheit, welche Mitarbeiter sich zu welchem Zeitpunkt in welcher Region aufhalten. So kann der Arbeitgeber schneller Kontakt mit diesen aufnehmen, ihnen Hilfestellung bieten und somit seiner Fürsorgepflicht nachkommen (weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie hier). (Quelle: DRV)
Angestellte erhalten zu wenige Informationen bei Dienstreisen
86 Prozent der Geschäftsreisenden wünschen sich mehr allgemeine Sicherheitshinweise zu ihrem Reiseziel, etwa zu Regionen mit hoher Kriminalität. Aber nur 45 Prozent bekommen solche Auskünfte von ihrem Arbeitgeber gestellt. Und noch weniger Reisende erhalten Hinweise zu aktuellen politischen Unruhen. Das sind Ergebnisse der Studie "Chefsache Business Travel 2015" von Travel Management Companies im Deutschen Reiseverband (DRV).Wie die Dienstreisen-Studie konkret ergab, bekommen nur 34 Prozent der reisenden Fach- und Führungskräfte aktuelle Informationen zu Krisenregionen, wie derzeit insbesondere Naher Osten und Ukraine, von ihrem Arbeitgeber. Der Anteil lag in der Vorjahresstudie noch bei 48 Prozent. Trotz zahlreicher Krisenherde im Jahr 2014 hat sich die Quote demnach deutlich verschlechtert. Konstant bei einem Drittel liegt der Anteil derer, deren Dienstreise schon mindestens einmal durch politische Unruhen durchkreuzt wurde.
Unternehmen lassen Geschäftsreisende im Stich
Sicherheitshinweise für Dienstreisen sind aber nicht nur dann wichtig, wenn das Zielland von akuten Krisen erschüttert wird. Wer beruflich etwa nach Südamerika, Asien oder Afrika reist, sollte sich generell Informationen zu seinem Zielort beschaffen:- Benötigen die Geschäftsreisenden in Vorbereitung der Reisen ein Sicherheitstraining von Experten?
- Wie verhält man sich vor Ort und an wen wenden sich die Angestellten im Krisenfall?
- Empfiehlt es sich, nur mit ortskundiger Begleitung zu reisen?
Für den Vorsitzenden des Ausschusses Business Travel im DRV, Stefan Vorndran, gehört es zur Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers, die Angestellten dabei nicht allein zu lassen. Zu professionellen Geschäftsreisen gehöre heutzutage ein Zugang zu tagesaktuellen Hinweisen zum Reiseziel, damit der Mitarbeiter keine bösen Überraschungen erlebt.
Informationen für Dienstreisen bündeln
Vorndran empfiehlt den Zugang beispielsweise über spezielle Internetportale, wie sie professionelle Geschäftsreisebüros anbieten. Die Reisespezialisten weisen den Mitarbeiter bei Buchungen außerdem auf zuverlässige Quellen für aktuelle Sicherheitsinformationen hin. Laufen alle Daten zu Geschäftsreisen einer Firma gebündelt bei den Geschäftsreisebüros zusammen, erleichtert dies in einem Krisenfall zudem die Lokalisierung der Reisenden.Die Experten verschaffen den Unternehmen Klarheit, welche Mitarbeiter sich zu welchem Zeitpunkt in welcher Region aufhalten. So kann der Arbeitgeber schneller Kontakt mit diesen aufnehmen, ihnen Hilfestellung bieten und somit seiner Fürsorgepflicht nachkommen (weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie hier). (Quelle: DRV)