Die Vorschrift hat keine Grundlage im Recht der Europäischen Union.
Die Mobilfunkwirtschaft erzielt einen Großteil ihres Umsatzes aus der Versendung von Kurznachrichten. Kurznachrichten (SMS) können nicht nur reine Textnachrichten, sondern Dateien für multimediale Anwendungen (MMS) transportieren. Beispielsweise können auf diesem Wege Klingeltöne oder Logos vertrieben werden oder Micropayments ausgeführt werden. Im Fall von Klingeltönen oder Logos werden die entsprechenden Hör-/Bilddateien von einem Anbieter über das Mobilfunknetz auf das Endgerät des Teilnehmers (Handy) übertragen. Im Fall von Micropayments werden mittels SMS zeitlich begrenzt gültige Transaktionscodes versandt, die dann einerseits zur Identifizierung des Teilnehmers bei der Freischaltung von Leistungen im Netz und andererseits zur Abrechnung der Leistungen gegenüber dem Teilnehmer über die Telefonrechnung dienen.
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