Die Rechnungslegung nach IFRS wirkt zunehmend in die deutsche Rechnungslegung nach HGB hinein. So ist es – neben der europarechtlichen Pflicht zur Anwendung der IFRS im Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen etwa – auch erklärtes Ziel des deutschen Gesetzgebers mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) gewesen, das HGB an die IFRS anzunähern. Ganz aktuell zeigt sich diese Tendenz im Entwurf einer Rechnungslegungsempfehlung für den freiwilligen Segmentbericht nach HGB (E-DRS 36), die nun explizit die Anwendung des Management Approachs analog zu IFRS 8 fordert. Gründe genug, diese Entwicklung an verschiedenen Sachverhalten nachzuzeichnen und vor dem Hintergrund der Implikationen für die Corporate Governance kritisch zu kommentieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2020.02.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-31 |
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