Unmittelbare einschlägige Vorschriften des RL-Rahmens lassen sich nicht finden. Der Kundenschutz, der auch eines der Regulierungsziele nach § 2 Abs. 2 TKG ist und zu dem die Inhalte des § 44 TKG sicherlich zu zählen sind, findet aber seine Grundlage in der Rahmen-RL (insbesondere in Art. 8) sowie der Universaldienst-RL (insbesondere in Art. 20 ff.). Von den Ende des Jahres 2009 in Kraft getretenen Änderungsrichtlinien ist § 44 TKG nicht unmittelbar betroffen.
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