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BGH 3. Strafsenat, Beschl. v. 30.08.2011, Az.: 3 StR 228/11

Untreue trotz Einverständnis der Gesellschafter; Unwirksamkeit eines Einverständnisses bei Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz


Norm: §§ 265, 354 I StPO, § 266 I Alt 2 StGB

Die Vermögensverfügung eines Geschäftsführers ist trotz des Einverständnisses der Gesellschafter missbräuchlich, wenn sie die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet. Grundsätzlich können einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Zustimmung der Gesellschafter Vermögenswerte entzogen werden. Ein Einverständnis hebt insofern die Pflichtwidrigkeit einer Handlung auf. Unwirksam ist das Einverständnis jedoch dann, wenn gegen Gesellschaftsrecht verstoßen und die Gesellschaft gefährdet wird. Im konkreten Fall hatte ein Geschäftsführer ohne adäquate Gegenleistung Überweisungen vom Geschäftskonto der Gesellschaft an sich selbst vorgenommen.

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