Am 3. April 2009 hat der Deutschte Bundesrat dem vom Deutschen Bunderstag am 26. März 2009 verabschiedeten Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) zugestimmt. Neben zahlreichen Überarbeitungen und Ergänzungen der Kodifizierungen des Handelsrechts in Bezug auf den Abschluss, werden durch das BilMoG die Regelungen zur Lageberichterstattung sowie zur Konzernlageberichterstattung erweitert und ergänzt. Neben der optionalen Verlagerungen bestimmter Informationen aus dem Übernahmebericht in den Anhang, wird für Kapitalgesellschaften im Sinn des ebenfalls durch das BilMoG neu eingeführten § 264d HGB i.d.F.d. BilMoG – so genannte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften – eine Pflicht zur Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse implementiert. Weiterhin wird für bestimmte börsennotierte Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung obligatorisch.
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