Ein Zwischenbericht hat mindestens die folgenden Bestandteile zu enthalten (IAS 34.8):
• eine verkürzte Bilanz;
• eine verkürzte Gesamtergebnisrechnung, dargestellt als:
• eine verkürzte Gesamtergebnisrechnung; oder
• eine verkürzte gesonderte Gewinn- und Verlustrechnung und eine verkürzte Gesamtergebnisrechnung;
• eine verkürzte Eigenkapitalveränderungsrechnung;
• eine verkürzte Kapitalflussrechnung und
• ausgewählte erläuternde Anhangangaben.
Es können mehr als die mindestens erforderlichen Posten und Anhangangaben in verkürzte Zwischenberichte aufgenommen werden. Auch kann anstelle eines verkürzten Abschlusses und ausgewählter erläuternder Anhangangaben ein vollständiger, wie in IAS 1 beschriebener Abschluss als Zwischenbericht veröffentlicht werden (IAS 34.7). Von dieser Möglichkeit hat allerdings von den DAX 30 Unternehmen bei den Halbjahresfinanzberichten 2008 keines Gebrauch gemacht.
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