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  • WiJ - Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. Ausgabe 02 2022 - Ausgabe 02/2022
Dokument Zu den Straftatbeständen der (gänzlich) unterlassenen Aufstellung der Bilanz (§§ 283 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b, 283b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StGB) und deren häufiger Überdehnung contra legem durch die Strafverfolgungsbehörden
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Zu den Straftatbeständen der (gänzlich) unterlassenen Aufstellung der Bilanz (§§ 283 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b, 283b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StGB) und deren häufiger Überdehnung contra legem durch die Strafverfolgungsbehörden

  • Rechtsanwalt Dr. Ulrich Leimenstoll
  • Ref. iur. Katja Ruers

In insolvenzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren wird durch die Ermittlungsbehörden im Kontext der §§ 283 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b, 283b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StGB regelmäßig der Begriff der Bilanz mit dem Jahresabschluss gleichgesetzt – obgleich das Handelsrecht insoweit klar differenziert und die genannten Straftatbestände ausdrücklich an das Handelsrecht angelehnt sind. Durch diese weite Auslegung wird nicht nur die Strafbarkeit (unzulässig) ausgeweitet, sondern zugleich die (vermeintliche) Grundlage für eine erleichterte Beweisführung geschaffen. Beide Aspekte sorgen in Kombination für eine hohe Praxisrelevanz der Problematik, der Verteidiger 1 und (strafrechtliche) Berater regelmäßig mit großer Aufmerksamkeit begegnen sollten.

Lizenz: Open Access CC BY-NC-ND 4.0
ISSN: 2193-9950
Ausgabe / Jahr: 2 / 2022
Veröffentlicht: 2023-01-13

Frei verfügbaren Artikel vollständig als PDF downloaden (Open Access)

Zu den Straftatbeständen der (gänzlich) unterlassenen Aufstellung der Bilanz (§§ 283 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b, 283b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StGB) und deren häufiger Überdehnung contra legem durch die Strafverfolgungsbehörden 8 Seiten, 112.25 KByte
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