Öffentliche Unternehmen agieren im Spannungsfeld von öffentlichen Interessen und marktorientierten Ziel- bzw. Ergebnisvorgaben. Öffentliche Unternehmen werden an Grundsätzen für private Unternehmen – Vorhersehbarkeit, Transparenz, Nachprüfbarkeit, Verantwortung, Wirtschaftlichkeit, Kundenorientierung, Qualitätsmanagement etc. – und zugleich an den Zielen, Vorgaben, Bedarfen etc. des öffentlichen Interesses bei der Aufgabenerfüllung gemessen.
Die Zielkorridore öffentliches Interesse und marktkonforme Ausrichtung sind nicht per se kompatibel – zum Teil sind sie nicht nur unterschiedlich, sondern gegensätzlicher Natur. Gemeinwohlorientierung, rechtliche Verpflichtungen – z. B. Jugendfürsorge –, Kostenträgerfunktion, Mittelzuweisungsfunktion des öffentlichen Kostenträgers und Erfüllungspflicht öffentlicher Aufgaben sind neben der Orientierung auf eigenverantwortliche Unternehmensausrichtung unverändert bestehen geblieben. Das Spannungsfeld öffentlicher Interessen der Daseinsfürsorge und privatwirtschaftlicher Unternehmensausrichtung wird zum Ausgangspunkt spezifischer Corporate Governance Strukturen und Revisionskonzepte. Das Spannungsfeld entspringt den Referenzsystemen Öffentlichkeit und Markt und wird zum Ausgangspunkt spezifischer Anforderungen öffentlicher Unternehmen.
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