Zwischenmitteilungen sind in einem Zeitraum zwischen 10 Wochen nach Beginn und 6 Wochen vor Ende des ersten und zweiten Halbjahres zu veröffentlichen. Der Mitteilungszeitraum beträgt also nicht immer genau drei Monate, sondern hängt vom Zeitpunkt der öffentlichen Zurverfügungstellung der Zwischenmitteilung ab. Innerhalb der Veröffentlichungsfrist publizierte, den Anforderungen des DRS 16 entsprechende Quartalsberichte befreien von der Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung einer Zwischenmitteilung.
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