Mit den divergierenden Zielsetzungen der Rechnungslegung nach IFRS und der steuerlichen Gewinnermittlung sind abweichende darauf aufbauende Rechnungslegungsgrundsätze verbunden. Hieraus resultieren regelmäßig Unterschiede in den Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden in der IFRS- und der Steuerbilanz, die oftmals auf eine rein zeitlich verschobene Erfolgswirksamkeit der jeweiligen Bilanzposten zurückzuführen sind. In der Konsequenz steht der aus der steuerlichen Gewinnermittlung in den IFRS-Abschluss zu übernehmende tatsächliche Steueraufwand bzw. -ertrag regelmäßig in keinem intuitiv nachvollziehbaren Zusammenhang zum ausgewiesenen IFRS-Ergebnis vor Ertragsteuern. Gleiches gilt für die in der IFRS-Bilanz ausgewiesenen Ertragsteuerforderungen bzw. -verbindlichkeiten.
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