Innerhalb der Einteilung der kommunikationsrechtlichen Anforderungen der öffentlichen Sicherheit nach vier Bereichen gehört die Norm zum Auskunftsregime, welches insbesondere den Zugriff auf die Bestandsdaten der Telekommunikationsdiensteanbieter betrifft. Es geht um ein Instrument administrativer Wissensgenerierung im Vorfeld konkreter Verwaltungsverfahren. Auch bei diesem Auskunftsersuchen handelt es sich um einen belastenden Verwaltungsakt i. S. v. § 35 Satz 1 VwVfG.
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