Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten des Gesetzes (§ 152 Abs. 1 TKG). Die TKG- Novelle 2012 hat den Inhalt dieser Vorschrift unberührt gelassen. Stattdessen ist das Inkrafttreten der Bestimmungen der TKG-Novelle 2012 in Art. 5 des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 03. 05. 2012 (TKG-Änderungsgesetz) geregelt. § 152 Abs. 2 TKG regelt das Außerkrafttreten des TKG-1996 und einiger auf seiner Grundlage erlassener Rechtsverordnungen.
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