Hier gilt das zu § 66a TKG Gesagte entsprechend.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er-/(0)900er-Mehrwertdiensterufnummern befasste sich der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2003 erstmals mit den Fragen einer Rahmenvorgabe für Dialer. Dialer sind Anwählprogramme, die im Internet eingesetzt werden. Diese Anwählprogramme sollen dem Nutzer bei der einfachen Herstellung einer entgeltpflichtigen Verbindung zum Web (z. B. Internet) zur Nutzung von Mehrwertdiensteangeboten helfen. Dialer tun dies, indem sie für den Zeitraum der Nutzung die Standardeinwahlverbindung des Internetanwenders durch eine teure Mehrwertdienstebepreisung ersetzen.
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