Informationen über die Zahlungsströme eines Unternehmens gelten gemeinhin als nicht bzw. kaum durch Bilanzierungswahlrechte beeinflussbar und scheinen somit gut geeignet für Unternehmenswie Zeitvergleiche etwa in Bezug auf Bonität oder Performance. Die aktuelle Diskussion um den sachgerechten Ausweis zahlungswirksamer Planvermögensdotierungen in der Kapitalflussrechnung zeigt indes, dass Cashflows nicht ohne weiteres vergleichbar sein müssen. Da die aktuelle, heterogene Bilanzierungspraxis im Widerspruch zur eindeutigen Auffassung des Enforcements steht, ist das Bilanzierungsproblem von besonderem Interesse für kapitalmarktorientierte Unternehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2012.06.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-30 |
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