Die Bedeutung des Arbeitsstrafrechts hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Es wurden u.a. neue Straf- und Bußgeldtatbestände eingeführt oder schon bestehende Tatbestände verschärft. Parallel dazu wurde ein spezifischer arbeitsstrafrechtlicher Ermittlungsapparat auf- bzw. weiter ausgebaut. Im Bereich der illegalen Beschäftigung ist insbesondere die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geschaffen und mit einer großen personellen Kapazität und weitreichenden Ermittlungsbefugnissen ausgestattet worden. Mit dieser Entwicklung ist nach wie vor ein großer anwaltlicher Beratungs- und Verteidigungsbedarf verbunden. Auch in der Strafrechtswissenschaft wird dem Gebiet des Arbeitsstrafrechts zunehmend mehr Aufmerksamkeit gewidmet.
In den WiJ-Ausgaben 04-2012 und 01-2013 sind bereits zwei Beiträge der Autoren zu den Grundzügen des Arbeitsstrafrechts erschienen: Der 1. Teil setzt sich neben Begriffserklärungen, Normadressaten sowie dem einschlägigen Behördenaufbau mit dem Straftatbestand des § 266a StGB und den wesentlichen Tatbeständen im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung auseinander. Im 2. Teil werden die wesentlichen Tatbestände zum sozialen Arbeits- bzw. Arbeitnehmerschutz, zum öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz und zum Schutz der Betriebsverfassungsorgane dargestellt. Mit diesem Beitrag werden nun einige relevante Entscheidungen aus jüngster Zeit besprochen und damit zugleich die Ausführungen in den soeben genannten Beiträgen aktualisiert und ergänzt.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-20 |
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