Marktpreisrisiken sind gem. AT 2.2 Tz. 1 MaRisk eine der grundsätzlich wesentlichen Risikoarten. Sie beinhalten z. B. Zinsäderungsrisiken, Credit-Spread- oder Währungsrisiken. Mit der 7. Novellierung der MaRisk wird auch für das Marktpreisrisiko erstmalig gefordert, dass Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet, dass Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Risikomanagement zu berücksichtigen sind. Alternativ zum Begriff ESG-Risiken wird allgemein auch der Begriff Nachhaltigkeitsrisiken verwendet. Auf diese zentrale Neuerung in der MaRisk wird in Kapitel 3 detaillierter eingegangen.
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