Primäre Aufgabe der Kostenrechnung in der Kommunalverwaltung muss es sein, das Betriebsgebaren im Allgemeinen und die Wirtschaftlichkeit im Besonderen zu kontrollieren und zu steuern sowie Informationen für die Planung, Steuerung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungsgeschehens zur Verfügung zu stellen. Die KGSt sieht ebenfalls die Wirtschaftlichkeitssteuerung als vorrangiges Ziel an und führt im Bericht 11/1982, Nutzen und Einsatzbereiche der Kostenrechnung, dazu aus, dass die Kostenrechnung „zunächst die Aufgabe (hat), Informationen für die Planung, Steuerung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungsgeschehens zur Verfügung zu stellen“. Weiter führt die KGSt im genannten Bereich typische Ziele aus dem Bereich der Wirtschaftlichkeit auf, für deren Verwirklichung die Kostenrechnung in der Regel nützlich oder sogar zwingend notwendig ist.
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