Mit dem Aktionsplan vom 21. 5. 2003 verfolgt die EU-Kommission ein ehrgeiziges Projekt zur Förderung der Corporate Governance und zur Einführung von Mindeststandards im Bereich des Gesellschaftsrechts auf europäischer Ebene. Die einzelnen Maßnahmen reichen von der Einladung zur Hauptversammlung bis zu Informationen nach deren Stattfinden. Insgesamt gesehen wird die Rechtsentwicklung allgemein begrüßt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2006.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Seiten 13 - 18
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