Minderheitsaktionäre sehen sich nach dem Frosta-Urteil des BGH vermehrt mit einem Börsenrückzug (Delisting) von Unternehmen konfrontiert. Ein Delisting hat dabei einen maßgeblichen Einfluss auf deren Entscheidungsprozess sowie die Vermögensposition. Bisher fehlt es an einer umfassenden differenzierten Analyse – insbesondere auch unter Berücksichtigung einer Veränderung der Corporate-Governance-Strukturen im Unternehmen sowie der damit einhergehenden Informations- und Kontrollmöglichkeiten seitens der Eigentümer – der ökonomischen Folgen für Minderheitsaktionäre, auf deren Grundlage sich Handlungsempfehlungen ableiten lassen. Der Beitrag adressiert diese Lücke. Es zeigt sich, dass ein Delisting insbesondere unter Rentabilitätsgesichtspunkten auf kurze sowie in Bezug auf die Liquidität der Investition auf lange Sicht negative Folgen haben kann. Zudem verschlechtern sich im Zuge eines Delistings die Informations- und Kontrollmöglichkeiten. Es können sich jedoch grundsätzlich auch positive langfristige Rentabilitätseffekte sowie Portfoliodiversifikationseffekte ergeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2019.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-31 |
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